Soziale Erhaltungssatzung für einen Teil der Unterwiehre in Freiburg wird geprüft - Bewohner*innen werden befragt!

Hier die Pressemitteilung der Stadt Freiburg vom 29. Oktober 2021: "Für einen Teil des Stadtbezirks Unterwiehre-Süd, das sogenannte Untersuchungsgebiet „Westliche Unterwiehre", soll abschließend untersucht werden, ob die Voraussetzungen für eine Soziale Erhaltungssatzung vorliegen. Eine solche Satzung soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen und eine Verdrängung, etwa durch Luxusmodernisierungen und damit steigende Mietkosten, verhindern. Dazu findet jetzt eine vertiefende sozialräumliche Untersuchung für das Gebiet „Westliche Unterwiehre“ statt.

Dem vorausgegangen ist eine stadtweite Voruntersuchung. Dabei wurden Gebiete ermittelt, in denen Menschen potentiell von Verdrängung bedroht sind. Diese stadtweiten Erhebungen finden alle fünf Jahre statt, zuletzt 2020. Laut dieser Voruntersuchung liegen die Voraussetzungen für eine Soziale Erhaltungssatzung für einen Teil der Unterwiehre voraussichtlich vor. Im März 2021 hatte der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die nun anstehende vertiefende sozialräumliche Untersuchung anzugehen. Dafür werden die Menschen, die im Untersuchungsgebiet wohnen, befragt. Die Bewohnerinnen und Bewohner bekommen dafür Anfang November einen Fragebogen zugesandt. Die Fragen können auch online beantwortet werden.

Bei der Befragung soll unter anderem ermittelt werden, wie die Wohnungen ausgestattet sind, welche Haushaltstypen es in dem Gebiet gibt, also ob dort Alleinstehende, Paare, Familien oder Rentnerinnen und Rentner leben. Außerdem wird nach der Wohnkostenbelastung gefragt, das heißt, wie viel Geld die Haushalte in dem Gebiet für das Wohnen ausgeben.

Die Stadtverwaltung bittet um rege Teilnahme, um ein aussagekräftiges Ergebnis erzielen zu können. Die Fragebögen können entweder kostenfrei zurückgesendet oder online ausgefüllt werden. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig, der Datenschutz wird gewährleistet und alle Daten nur nach strengen Vorgaben anonymisiert ausgewertet. Mit der Untersuchung hat die Stadt Freiburg das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg beauftragt.

Das Instrument der Sozialen Erhaltungssatzung:
Die Soziale Erhaltungssatzung ist ein städtebauliches Instrument des Baugesetzbuchs. Es zielt darauf ab, negativen städtebaulichen Auswirkungen entgegenzuwirken. Dabei geht es vor allem um bauliche Maßnahmen, aus denen sich eine Verdrängung der angestammten Bewohnerschaft ergeben kann. Wenn Quartiere durch Modernisierungen und Umwandlung in Eigentumswohnungen aufgewertet werden, steigen die Preise auf dem Wohnungsmarkt und es besteht die Gefahr, dass Menschen, die dort schon lange leben, wegen der höheren Mietkosten verdrängt werden.

Wichtig dabei: Das Ziel der Sozialen Erhaltungssatzung ist es nicht, Umbauten und Sanierungen grundlegend zu unterbinden. Instandsetzungsarbeiten und Modernisierungen auf einen zeitgemäßen technischen oder gebietstypischen Standard sind weiterhin möglich. Und auch die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum soll nicht verhindert werden. Vielmehr ist im Einzelfall zu prüfen, ob bauliche Aufwertungen Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung haben können. Ist dies der Fall, können bestimmte Maßnahmen abgelehnt werden. Unter einem Genehmigungsvorbehalt stehen beispielsweise sogenannte „Luxusmodernisierungen" sowie die Zusammenlegung oder Teilung von Wohnungen, der Abriss von Wohngebäuden, die Umnutzung von Wohn- zu Gewerberaum oder die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.

Soziale Erhaltungssatzungen in Freiburg:
In Freiburg gibt es bereits in verschiedenen Gebieten eine Soziale Erhaltungssatzung, seit August 2020 etwa in Teilen des Stühlingers sowie in einem Teilbereich von Haslach. In St. Georgen ist die Soziale Erhaltungssatzung „Imberyweg/Am Mettweg“ seit Dezember 2015 in Kraft. Diese wird aktuell überprüft, um festzustellen, ob die Voraussetzungen für diese Satzung weiterhin vorliegen. Für einen weiteren Teilbereich von Haslach steht der Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung bevor."